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Handy gestohlen: Die ersten 30 Minuten entscheiden

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Nach einem Diebstahl zählt vor allem eines: die Reihenfolge. Wer zuerst aus der Ferne löscht, verliert die Ortung und damit die beste Chance auf das Gerät.

Frau greift auf belebter Straße erschrocken in ihre leere Handtasche

Der Griff in die Jackentasche, und da ist nichts. Ist das Handy gestohlen, entscheidet die nächste halbe Stunde darüber, ob Sie es wiederbekommen und was ein Dieb mit Ihren Daten anfangen kann. Die meisten machen dabei denselben Fehler: Sie löschen aus Panik zuerst.

Genau das ist die falsche Reihenfolge. Ein gelöschtes Gerät lässt sich in aller Regel nicht mehr orten.

Die richtige Reihenfolge, wenn das Handy gestohlen wurde

Ist das Handy gestohlen, arbeiten Sie diese acht Schritte in genau dieser Abfolge ab:

  1. Anrufen. Klingt banal, klärt aber viele Fälle sofort. Vielleicht liegt es unter dem Sitz, vielleicht meldet sich ein ehrlicher Finder.
  2. Orten. Von einem anderen Gerät die Ortung öffnen, bei Apple über iCloud.com/find, bei Android über android.com/find. Voraussetzung ist, dass die Ortung eingeschaltet war und das Gerät noch online ist.
  3. In den Verlustmodus setzen, statt zu löschen. Der Bildschirm wird gesperrt, Bezahlfunktionen eingefroren, eine Kontaktnachricht lässt sich anzeigen, und die Ortung bleibt erhalten.
  4. SIM sperren, über die Hotline des Anbieters oder über den Sperr-Notruf 116 116. Auch Prepaid-Karten sperren, bei manchen Anbietern kann man ins Minus rutschen.
  5. Bezahl- und Bankfunktionen sperren. Bei Bank und Bezahldienst melden. Achtung: Viele Institute sperren dabei die physische Karte gleich mit, weil sie nicht zwischen digital und physisch unterscheiden.
  6. Passwörter ändern, von einem anderen Gerät aus. Zuerst das E-Mail-Konto, denn darüber lassen sich fast alle anderen Zugänge zurücksetzen. Danach Banking, dann soziale Netzwerke und Einkaufskonten. Aktive Sitzungen überall abmelden.
  7. Erst jetzt löschen, und nur, wenn die Wiederbeschaffung aussichtslos ist oder wirklich heikle Daten drauf sind.
  8. Anzeige und Versicherung. Die Anzeige brauchen Sie ohnehin für jeden Versicherungsfall. Geben Sie die Gerätenummer an, die Sie vorher mit der Tastenfolge Stern Raute 06 Raute ausgelesen haben sollten. Viele Bundesländer haben eine Onlinewache.

Ein wichtiger Punkt bei Apple: Auch nach einer Fernlöschung bleibt die Aktivierungssperre bestehen. Entfernen Sie das Gerät auf keinen Fall aus Ihrem Konto, sonst fällt genau dieser Schutz weg und das Handy wird wieder verkäuflich.

Handy gestohlen: der Sperr-Notruf 116 116

Die Nummer ist bundesweit einheitlich, rund um die Uhr erreichbar und aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Aus dem Ausland erreichen Sie sie über die Vorwahl plus 49, alternativ über 49 30 4050 4050. Aus fremden Mobilfunknetzen können allerdings erhebliche Gebühren anfallen.

Sperren lassen sich darüber SIM-Karten, Girocards, Kreditkarten, Onlinebanking-Zugänge und der elektronische Personalausweis. Was sie nicht kann: Sie ersetzt nicht immer den Anruf bei der Bank, weil digitale und physische Karten unterschiedlich behandelt werden.

Eine Warnung, die Sie sich merken sollten: Von der 116 116 gehen niemals ausgehende Anrufe aus. Wer angeblich von dieser Nummer angerufen wird, spricht mit Betrügern, die die Rufnummer gefälscht haben. Auflegen.

Was Ortung leisten kann und was nicht

Ist das Handy gestohlen und noch online, können beide großen Systeme es auf der Karte orten, klingeln lassen, aus der Ferne sperren, eine Nachricht anzeigen und löschen. Beide nutzen inzwischen ein Netzwerk aus fremden Geräten, um auch Geräte ohne eigene Internetverbindung grob zu finden. Apple spricht von über einer Milliarde beteiligter Geräte, Google für sein Netzwerk ebenfalls.

FunktionAppleAndroid
Auf Karte ortenjaja
Klingeln lassenjaja
Aus der Ferne sperrenja, Verlustmodusja
Aus der Ferne löschenjaja
Ortung über fremde Gerätejaja
Ortung bei leerem Akkuneuere Modellenur einzelne Modelle
Sperre nach dem LöschenAktivierungssperreZurücksetzschutz

Die Grenzen sollte man kennen: Ist das Gerät ausgeschaltet und nicht am Netzwerk beteiligt, sehen Sie nur den letzten bekannten Standort. Und die Ortung über fremde Geräte ist ein Wahrscheinlichkeitshinweis, keine metergenaue Angabe. Fahren Sie niemals allein zu einer angezeigten Adresse. Das ist ein Fall für die Polizei.

Was die Betriebssysteme dazugelernt haben

Beide Hersteller haben in den letzten beiden Jahren deutlich nachgerüstet, weil in Großstädten immer mehr Geräte entrissen wurden.

Apple hat einen Schutz eingeführt, der bei kritischen Aktionen zwingend Gesicht oder Fingerabdruck verlangt, sobald sich das Gerät nicht an einem vertrauten Ort befindet. Der Sperrcode allein genügt dann nicht mehr. Für besonders heikle Schritte kommt eine Verzögerung von einer Stunde dazu. Damit ist der klassische Angriff entwertet, bei dem jemand den Code über die Schulter abliest und dann zugreift.

Auf der Android-Seite gibt es gleich mehrere Bausteine: Eine Erkennung, die typische Entreißbewegungen an den Bewegungssensoren erkennt und den Bildschirm sofort sperrt. Eine Sperre, die greift, wenn das Gerät längere Zeit offline ist. Eine Fernsperre, die inzwischen auch ohne SIM funktioniert. Und eine Prüfung, die außerhalb vertrauter Orte Biometrie für sicherheitskritische Aktionen verlangt.

Trotzdem werden weiterhin Geräte gestohlen, auch gesperrte. Der Grund ist ernüchternd: Sie werden zerlegt und als Ersatzteile verkauft. Display, Akku und Kamera bringen auch ohne funktionierendes Gerät Geld.

Wer haftet, wenn das Handy gestohlen ist

Bei Telefonkosten, die ein Dieb verursacht, kommt es auf zwei Dinge an: wie schnell Sie sperren und ob die SIM-PIN aktiv war. Es gibt Urteile in beide Richtungen. In einem Fall musste eine Kundin für rund 7.600 Euro vertelefonierte Gebühren nicht aufkommen. In einem anderen wurde ein Nutzer zur Zahlung verurteilt, weil er die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt hatte. Das galt als grob fahrlässig.

Bei Bezahl-Apps und Onlinebanking gilt: Für nicht autorisierte Zahlungen haften Sie bis zur Sperrmeldung höchstens mit 50 Euro. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften Sie dagegen unbegrenzt. Nach der Sperrung haften Sie gar nicht mehr. Immerhin hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es beim Onlinebanking keinen Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit gibt. Die Bank muss die konkrete Pflichtverletzung nachweisen.

Kostenlos und oft vergessen ist die Drittanbietersperre. Sie verhindert, dass über die Mobilfunkrechnung Abos und Dienste Dritter abgerechnet werden. Einmal einrichten, dauerhaft Ruhe.

Und die Handyversicherung? Verbraucherschützer raten meist ab, und die Gründe sind handfest. Diebstahl ist häufig nur gegen Aufpreis versichert, und der sogenannte einfache Diebstahl, also das unbeaufsichtigte Gerät im Café, ist oft ausgeschlossen. Bezahlt wird vielfach nur der Zeitwert. Die Hausratversicherung springt ohnehin nur bei Einbruch oder Raub ein, nicht beim Taschendiebstahl. Lohnen kann sich eine Police am ehesten bei sehr teuren, neuen Geräten.

Die Masche, die danach kommt

Das ist der Teil, den kaum jemand auf dem Schirm hat, wenn das Handy gestohlen wurde. Tage oder Wochen später kommt eine Nachricht: Ihr Gerät sei geortet worden, oft angeblich im Ausland, mit Link. Die Nachricht enthält echte Gerätedaten wie Modell, Farbe und Speichergröße und wirkt dadurch überzeugend.

Der Link führt auf eine gefälschte Anmeldeseite. Ziel ist Ihr Apple- oder Google-Konto samt Einmalcode, denn nur damit lässt sich die Aktivierungssperre aufheben und das Gerät verkaufen. Wer hier klickt, macht aus einem gestohlenen Briefbeschwerer ein verkäufliches Handy.

Die Grundregel ist einfach: Apple und Google schreiben Ihnen niemals per SMS oder Mail, dass ein Gerät gefunden wurde. Prüfen Sie den Status ausschließlich direkt über iCloud.com/find oder android.com/find, niemals über einen Link. Und entfernen Sie das Gerät unter keinen Umständen aus Ihrem Konto. Woran sich solche Nachrichten sonst noch erkennen lassen, steht im Ratgeber zu Phishing-SMS.

Ein zweites Risiko betrifft Messenger. Wer den sechsstelligen Bestätigungscode abfängt, kann ein Konto auf einem fremden Gerät aktivieren. Zurückholen können Sie es, indem Sie den Dienst mit Ihrer Nummer erneut aktivieren und den zugeschickten Code eingeben. Der Angreifer fliegt damit raus. Richten Sie zusätzlich die Bestätigung in zwei Schritten ein.

Zehn Minuten Vorsorge, die alles verändern

Das meiste, was hilft, wenn das Handy gestohlen wird, muss vorher eingerichtet sein:

Der Punkt mit den Ersatzcodes ist der wichtigste und der am häufigsten übersehene. Wenn Bestätigungs-App und Code-SMS beide auf dem verlorenen Gerät lagen, sperren Sie sich sonst selbst aus. Wer starke Zugangsdaten nutzt und sie sauber verwaltet, hat es hier deutlich leichter, dazu passt der Ratgeber zu sicheren Passwörtern.

Noch ein Wort zur Lage: Eine amtliche Statistik zu gestohlenen Handys gibt es in Deutschland gar nicht. Die kursierenden Zahlen stammen aus der Taschendiebstahl-Statistik oder sind Schätzungen. Interessant ist dabei, dass der Trend zuletzt leicht rückläufig war, anders als es die Berichterstattung oft nahelegt. Die Aufklärungsquote allerdings gehört zu den niedrigsten überhaupt. Verlassen Sie sich also besser auf Vorsorge als auf Ermittlungen.

Wer viel unterwegs ist, sollte außerdem daran denken, wie er unterwegs ins Netz geht. Worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber zum öffentlichen WLAN. Und falls Sie ein fremdes Handy finden: Ab zehn Euro Wert besteht Anzeigepflicht. Geben Sie es im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Finderlohn gibt es übrigens auch, gestaffelt nach Wert.



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