Recht auf Reparatur: Das ändert sich ab Juli 2026
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Reparieren statt wegwerfen: Der Bundestag hat das Recht auf Reparatur beschlossen. Ab Ende Juli 2026 müssen Hersteller mehr Geräte instand setzen, die Gewährleistung wird länger und Software-Sperren fallen weg.Eine kaputte Waschmaschine, ein Smartphone mit schwächelndem Akku, ein E-Bike mit defektem Motor: Bisher landeten solche Geräte oft im Müll, weil die Reparatur zu teuer war oder Ersatzteile fehlten. Das soll sich ändern. Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag das Recht auf Reparatur beschlossen und damit eine EU-Richtlinie in deutsches Recht übersetzt. Das Ziel: weniger Elektroschrott und weniger teure Neukäufe. Allein in Europa fallen jedes Jahr rund 4,9 Millionen Tonnen Elektroschrott an.
Was schon feststeht und was noch fehlt
Beschlossen heißt aber noch nicht in Kraft. Der Bundestag hat zugestimmt, doch das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Passiert das rechtzeitig, gelten die neuen Regeln ab Ende Juli 2026. Die EU hat den Mitgliedstaaten dafür eine klare Frist gesetzt: den 31. Juli 2026.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen zwei Terminen, denn nicht alles greift gleichzeitig.
| Regelung | Gilt ab | Für welche Geräte |
|---|---|---|
| Reparatur beim Hersteller verlangen (nach der Garantie) | Ende Juli 2026 | auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden |
| Reparierbare Bauweise und längere Gewährleistung | 31. Juli 2026 | nur für Geräte, die ab diesem Datum gekauft werden |
| Neue Regeln für Verträge zwischen Unternehmen | 31. Dezember 2027 | nur B2B-Verträge ab diesem Datum |
Für Sie als Verbraucher zählt vor allem die erste Zeile: Den Hersteller zur Reparatur auffordern können Sie auch bei älteren Geräten.
Diese Geräte fallen unter das neue Recht
Das Recht auf Reparatur gilt nicht für jedes elektrische Gerät, sondern für eine feste Liste. Sie reicht vom großen Haushaltsgerät bis zum E-Roller.
- Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Schweißgeräte
- Unterhaltung und IT: Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone, Drucker, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), Server und Datenspeicher
- Mobilität: E-Bikes und E-Roller
Wer ein Gerät besitzt, das nicht auf dieser Liste steht, hat den besonderen Reparaturanspruch nach der Garantie nicht. Innerhalb der Gewährleistung bleiben die normalen Rechte davon unberührt.
Drei Jahre Gewährleistung statt zwei
Der größte Hebel für Verbraucher steckt in der Gewährleistung. Wer ein defektes Gerät reparieren lässt, statt es austauschen zu lassen, bekommt mehr Zeit.
Konkret heißt das: Tritt innerhalb der Gewährleistung ein Mangel auf und entscheiden Sie sich für die kostenfreie Reparatur statt für ein neues Gerät, verlängert sich die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre. Der Händler muss die Reparatur in angemessener Zeit erledigen und darf Ihnen für die Dauer ein Ersatzgerät stellen. Diese Verlängerung gilt allerdings nur für Geräte, die Sie ab dem 31. Juli 2026 kaufen.
Reparatur auch nach Ende der Garantie
Das Recht auf Reparatur hört nicht mit der Garantie auf. Genau das ist neu.
Hersteller der gelisteten Produkte müssen diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren, auch wenn Garantie und Gewährleistung längst abgelaufen sind. Bei einer Waschmaschine geht der Gesetzgeber zum Beispiel von zehn Jahren üblicher Lebensdauer aus. Geht das Gerät in dieser Zeit kaputt, können Sie auf Reparatur bestehen. Wollen Sie eine freie Werkstatt beauftragen, muss der Hersteller dieser die nötigen Ersatzteile zu einem angemessenen Preis liefern.
Wie lange Ersatzteile überhaupt verfügbar sein müssen, steht nicht im Reparaturgesetz selbst, sondern in eigenen Ökodesign-Verordnungen der EU. Je nach Gerät gelten unterschiedliche Fristen.
| Gerätegruppe | Ersatzteile mindestens verfügbar | gerechnet ab |
|---|---|---|
| Smartphones, Tablets | 7 Jahre | Produktionsende des Modells |
| Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner | 10 Jahre | Produktionsende des Modells |
| Geschirrspüler, Kühlgeräte | bis zu 10 Jahre | Produktionsende des Modells |
Diese Fristen gelten für Modelle, die seit dem 1. März 2021 auf dem Markt sind. Ersatzteile müssen Hersteller in der Regel binnen 15 Werktagen liefern. Ein praktischer Tipp von Verbraucherschützern: Wer ein gut laufendes Gerät hat, bei dem ein kleines Teil als typische Schwachstelle bekannt ist, kann sich dieses Ersatzteil vor Ablauf der Frist auf Vorrat legen.
Schluss mit Software-Sperren
Ein Punkt trifft vor allem die Hersteller. Sie dürfen Reparaturen nicht mehr künstlich blockieren.
Verboten sind künftig technische Hürden, die eine Reparatur durch andere Werkstätten verhindern. Dazu zählt Software, die ein Gerät lahmlegt, sobald ein Fremdteil verbaut wird. Hersteller dürfen auch nicht mehr verlangen, dass ausschließlich Originalteile zum Einsatz kommen. Freie Werkstätten und ehrenamtliche Repair-Cafés bekommen damit besseren Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen. Auch fest verklebte Akkus, die sich kaum wechseln lassen, passen nicht mehr in dieses Bild, auch wenn es für einzelne Gerätetypen Ausnahmen gibt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die in der Regierung den Verbraucherschutz verantwortet, fasste den Kern so zusammen: „Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft."
Was das Gesetz offen lässt
So weit die guten Nachrichten. An mehreren Stellen bleibt das Gesetz aber vage, und ein wichtiger Baustein fehlt ganz.
Was ein „angemessener Preis" ist, definiert das Gesetz nicht. Eine Reparatur bleibt also kostenpflichtig, und wie teuer sie sein darf, steht nirgends genau. Auch wie schnell ein Hersteller reparieren muss, ist nicht festgelegt. Und einen bundesweiten Reparaturbonus, der die Kosten senken würde, gibt es nicht. Nur einzelne Bundesländer und Städte zahlen bisher einen Zuschuss. Der Bundestag hat die Regierung lediglich aufgefordert, einen solchen Bonus und eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Reparaturen zu prüfen.
Reparaturbonus: andere Länder sind weiter
Beim Zuschuss lohnt der Blick über die Grenze, denn dort ist man teils deutlich weiter.
| Land | Zuschuss zur Reparatur | Besonderheit |
|---|---|---|
| Frankreich | 10 bis 45 Euro je Gerät | Bonus wird an der Kasse abgezogen, eigene Plattform seit 2021 |
| Österreich | bis zu 200 Euro (rund 50 % der Kosten) | Gutschein für Reparaturen |
| Deutschland | kein bundesweiter Bonus | nur einzelne Länder und Städte fördern |
In Frankreich merkt der Kunde den Bonus sofort, weil er direkt von der Rechnung abgezogen wird. In Deutschland fehlt dieser einfache Weg bislang.
Was Sie jetzt tun können
Bis alle Regeln greifen, lohnt sich etwas Vorbereitung. Diese Schritte helfen schon heute:
- Kaufbeleg aufbewahren. Er ist Ihr Nachweis für Kaufdatum und Gewährleistung.
- Im Defektfall die Reparatur wählen. Innerhalb der Gewährleistung verlängert das die Frist auf drei Jahre, sofern Sie das Gerät ab dem 31. Juli 2026 gekauft haben.
- Ersatzteile rechtzeitig sichern. Bei bekannten Schwachstellen kann es sich lohnen, ein Teil vor Ablauf der Verfügbarkeitsfrist zu kaufen.
- Freie Werkstatt oder Repair-Café prüfen. Beide bekommen künftig besseren Zugang zu Originalteilen, oft zu niedrigeren Preisen als beim Hersteller.
- Beim Neukauf aufs Energielabel achten. Bei Smartphones und Tablets zeigt es, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt und wie lange es Updates erhält.
Reparieren Sie noch oder kaufen Sie neu?
Wie halten Sie es mit Reparaturen? Haben Sie zuletzt ein Gerät retten lassen, oder ging es doch zum Neukauf, weil die Werkstatt zu teuer war? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare. Und verraten Sie uns: Welches Gerät würden Sie sofort reparieren lassen, wenn der Preis stimmt?
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