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16-Jährige obsiegt vor Gericht gegen die Rechtschreibreform

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Die 16-jährige Josephine Ahrens aus Oldenburg klagte vor Gericht gegen die Rechtschreibreform und errang ein spektakuläres Urteil. Sie darf weiter nach herkömmlichen Regeln schreiben und Lehrer dürfen diese nicht als Fehler werten.

Junge Frau in einem Gerichtssaal an einem Richtertisch mit Holzhammer

Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem Eilverfahren. Darüber hinaus steht der Schülerin der Anspruch zu, in der «von ihr bevorzugten» Rechtschreibung in der Schule unterrichtet zu werden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass «erhebliche Teile im deutschen Volke» die alte Schreibweise als richtig erachten. Auch dem Umstand, dass Presse und Verlage oft nach alter Rechtschreibung schreiben, maß das Gericht erhebliche Bedeutung bei.

Quelle: www.spiegel.de und weitere News unter www.shortnews.stern.de



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