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Eltern können zu Unrecht erteilte schlechte Zensuren ihrer Kinder anfechten

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Wenn Kinder schlechte Noten in der Schule erhalten, die nicht gerechtfertigt sind, so können Eltern diese anfechten. «Es ist das gute Recht von Eltern, in solchen Fällen zu widersprechen», meint Josef Kraus vom Deutschen Lehrerverband.

Frau am Tisch mit einem Zeugnisformular und Stift

So müssen Punktabzüge in Klausuren nachvollziehbar sein. Auch sei es nicht hinzunehmen, wenn Themen in Tests drankommen, die nicht Gegenstand des Unterrichts waren. Kraus empfiehlt, dann zunächst ein Gespräch mit den Lehrern zu führen.

Bleibe dies ergebnislos, so sei der Schulleiter die nächste Instanz. Ein Antrag könne eine erneute Überprüfung der Arbeit bringen. Scheitere auch dies, bleibe das Kultusministerium als Beschwerdeinstanz und schließlich die gerichtliche Anfechtung.

Quelle: www.gmx.net



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