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Laye-Alama Condé: Tod nach Brechmitteleinsatz in Bremen

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Im Januar 2005 starb Laye-Alama Condé nach einem zwangsweisen Brechmitteleinsatz der Bremer Polizei. Was damals geschah und wie lange die Aufarbeitung dauerte.

Frau in dunklem Kostüm mit einer weißen Rose vor einer schlichten Gedenkstelle aus rostigem Stahl mit Rosen und Kerzen, darüber der Schriftzug Nie vergessen

Am 7. Januar 2005 starb im Bremer St. Joseph-Stift ein 35 Jahre alter Mann aus Sierra Leone. Laye-Alama Condé hatte zehn Tage im Koma gelegen, nachdem ihm ein Polizeiarzt gegen seinen Willen Brechmittel verabreicht hatte. Sein Tod beendete eine Praxis, die in Bremen über ein Jahrzehnt lang Alltag gewesen war, und er beschäftigte Gerichte und Politik noch fast zwanzig Jahre.

Was in der Nacht zum 27. Dezember 2004 geschah

Polizisten nahmen Condé in der Nacht zum 27. Dezember 2004 kurz nach Mitternacht an der Sielwallkreuzung fest. Sie verdächtigten ihn, mit Kokain zu handeln, und brachten ihn ins Polizeipräsidium in der Vahr. Condé lebte seit 2001 in Deutschland, sein Asylantrag war abgelehnt worden, er hatte eine Duldung.

Um verschluckte Drogenkügelchen sicherzustellen, flößte ihm der Polizeiarzt über eine Sonde durch die Nase Brechsirup und Wasser ein. Er setzte die Behandlung fort, als Condé schon nicht mehr bei vollem Bewusstsein war. Condé atmete Flüssigkeit ein, erlitt einen Sauerstoffmangel im Gehirn und fiel ins Koma. Der Bundesgerichtshof beschrieb die Todesursache später sinngemäß als Ertrinken. Gefunden wurden fünf Kokainkügelchen.

Brechmittel in Bremen: mehr als tausend Fälle

Neu war die Methode nicht. Nach Angaben der Bremischen Bürgerschaft wurde zwischen 1992 und 2004 in weit mehr als tausend Fällen Brechmittel eingesetzt, um mutmaßlichen Dealern Beweismittel abzunehmen. Die Risiken waren bekannt. In Hamburg war schon im Dezember 2001 ein Mann nach einem solchen Einsatz gestorben, danach beendeten Berlin und Niedersachsen die Praxis. Bremen hielt daran fest.

Wie heftig darüber schon damals gestritten wurde, zeigt die Berichterstattung aus jenen Tagen. Wir berichteten über die Ermittlungen gegen zwei Ärzte und darüber, dass SPD-Juristen die Beendigung des Brechmitteleinsatzes forderten. Erst nach dem Tod von Laye-Alama Condé setzte Bremen die Methode aus.

Das Urteil aus Straßburg

Endgültig vorbei war es erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Am 11. Juli 2006 urteilte die Große Kammer im Fall Jalloh gegen Deutschland, dass die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln gegen das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verstößt. Geklagt hatte ein anderer Mann, ebenfalls aus Sierra Leone, dessen Fall aus Nordrhein-Westfalen stammte. Das Urteil fiel mit zehn zu sieben Stimmen. Danach verschwand die Methode auch aus Hamburg und den übrigen Ländern, die sie noch angewandt hatten.

Der Fall Laye-Alama Condé vor Gericht

Gegen den Polizeiarzt erhob die Staatsanwaltschaft im April 2006 Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Was folgte, gehört zu den ungewöhnlichsten Strafverfahren der Bremer Justiz. Das Landgericht Bremen sprach den Arzt im Dezember 2008 frei. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch im April 2010 auf. Im Juni 2011 folgte ein zweiter Freispruch, obwohl die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Auch diesen Freispruch hob der Bundesgerichtshof im Juni 2012 auf und fand dafür deutliche Worte.

Zu einem dritten Urteil kam es nicht mehr. Im November 2013 wurde das Verfahren eingestellt, weil der Angeklagte dauerhaft erkrankt war. Als Auflage musste er 20.000 Euro an Condés Mutter zahlen.

Entschuldigung und Gedenken

Nach dem Ende des Verfahrens bat Bürgermeister Jens Böhrnsen die Angehörigen im Namen der Bremerinnen und Bremer um Entschuldigung. Henning Scherf, der während der gesamten Zeit der Brechmittelvergabe Justizsenator und ab 1995 auch Bürgermeister war, sagte 2017, er fühle sich schuldig, diesen Tod möglich gemacht zu haben. 2018 bekundete der Senat sein tiefes Bedauern über den vermeidbaren Tod. 2020 zeigte sich auch die Bürgerschaft in einem Antrag „bestürzt und beschämt“ und bat die Betroffenen und Hinterbliebenen um Verzeihung. Den Antrag der Bürgerschaft jetzt im Wortlaut lesen (PDF).

Die Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé erinnert jedes Jahr am 7. Januar an ihn. Seit 2018 gab es einen mobilen Gedenkort am Theater am Goetheplatz. Für einen dauerhaften Ort stimmte der Beirat Mitte im November 2023 dem Entwurf der südafrikanischen Künstlerin Usha Seejarim zu: fünf große Stahlbuchstaben, die das Wort „FORCE“ bilden, neben dem Gerhard-Marcks-Haus. Die Einweihung war für Ende September 2026 angekündigt. Die Initiative kritisiert bis heute, dass die Betroffenen der Brechmittelvergabe weder entschädigt wurden noch eine Entschuldigung bekamen, die sie wirklich erreicht hat.

Warum der Fall bis heute zählt

Der Brechmitteleinsatz in Bremen zeigt, wie lange eine umstrittene Polizeimethode bestehen kann, wenn Warnungen überhört werden. Zwischen dem Tod in Hamburg und dem Tod von Laye-Alama Condé lagen drei Jahre. Berlin und Niedersachsen hatten 2001 die Konsequenz gezogen, Bremen nicht. Dass der Senat später selbst von einem vermeidbaren Tod sprach, ist deshalb mehr als eine Formel. Der Name Laye-Alama Condé steht in Bremen seitdem für die Frage, wie weit der Staat bei der Beweissicherung gehen darf.



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