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Admin-C einer Domain für Spam haftbar

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Das Landgericht Berlin hat unter dem Az. 16 O 718/05 am 26. September Beschluss gefasst, dass der Admin-C einer Domain grundsätzlich für über diese versandten Spam haftbar ist.

Frau vor einem Monitor mit Spam-Mail-Symbol und einem Richterhammer

Einem Anwalt war ohne vorige Kontakte zum betreffenden Unternehmen Werbung für Autoreifen zugegangen. Für unerheblich hielt das Gericht, dass es in diesem Fall bei nur einer solchen Mail geblieben war, da stets «Ausuferung» zu befürchten sei.

Nach Auffassung des Gerichts ist dies eine nicht hinzunehmende Belästigung erheblichen Ausmaßes sowie ein Eingriff in Persönlichkeitsrecht oder Gewerbebetrieb des Klägers. Jeder einzelne Beteiligte am Spam sei jeweils mitverantwortlich zu machen.

Quelle: www.heise.de



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