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Webmaster: Impressum ist auch auf privater Seite Pflicht

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Wer eine eigene Internetpräsenz für andere Nutzer im Internet bereitstellt, sollte darauf achten, dass das Impressum gut sichtbar und auffindbar ist. Auch bei privaten Seiten sollten die Betreiber der Homepage darauf achten.

Frau vor einem Monitor mit einer Impressum-Seite und einem Warnsymbol

Wie die Zeitschrift 'PC Professionell' warnt, laufe man ansonsten Gefahr eine Abmahnung zu erhalten. Es gibt bislang zwar kein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofes, ein Streit vor Gericht könne aber schnell mehrere Hundert Euro kosten.

Pflichtangaben im Impressum sind bei Privatpersonen der Name sowie die Anschrift des Betreibers. Unternehmen müssen weiterhin die Handelsform (z.B. GmbH), die Vertretungsberechtigten sowie das entsprechende Handelsregister angeben.

Quelle: www.n-tv.de



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