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Angst vor dem Fliegen berechtigt zum Rücktritt von einer Reise

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Koblenz: Personen, die unter Flugangst leiden und kurz vor einem gebuchten Flug von Angstattacken gepeinigt werden, können von ihrem Flug zurücktreten und die Reiserücktrittsversicherung muss bezahlen.

Angespannte Frau in einer leeren Flugzeugkabine, Schriftzug Flugangst als Ruecktrittsgrund

Grund der Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz: Einem Fluggast brach vor dem Flug der Angstschweiß aus und er zitterte wie Espenlaub. Der Flughafenarzt gab dem Verängstigten den Rat, nicht zu fliegen.

Auf jeden Fall, so das Gericht, muss die Versicherung einspringen, wenn ein Arzt einem Passagier kurz vor dem Abflug wegen Flugangst abrät, zu fliegen. Anders ist es, wenn der Passagier die Reise nach dem Abflug abbricht. Das wäre kein 'Rücktritt'.

Quelle: www.spiegel.de



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