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Falschmeldung: Keine drei Jahre Haft für Filesharing

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B24 berichtete, dass es künftig für Downloads von geschützter Software aus Tauschbörsen in Deutschland bis zu drei Jahren Haft geben soll, was so allerdings nicht stimmt.

Frau am Laptop mit Dateiliste und Gesetzbuch: Falschmeldung ueber drei Jahre Haft fuer Filesharing

Durch die Klarstellung soll geregelt werden, dass, wenn es sich eindeutig um eine geschützte Datei handelt, der Nutzer dann davon keine Kopie machen darf.

Außerdem soll es eine 'Bagatellklausel' für Schulkinder geben, damit sie nicht sofort kriminalisiert werden, wenn sie Tauschbörsen nutzen. Die Tatsache dass es für Tauschbörsennutzer drei Jahre Haft gibt ist somit falsch meint, Brigitte Zypries.

Quelle: www.heise.de



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