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Neue Betrugsmasche: Polizei warnt vor manipulierten Gutscheinkarten

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Die Polizei in Erfurt warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit Gutscheinkarten. Betrüger manipulieren die Barcodes, sodass das aufgeladene Guthaben auf ihre Karten übertragen wird. Erfahren Sie, wie Sie sich schützen können und wer für den Schaden haftet.

Frau an der Supermarktkasse prueft eine Gutscheinkarte mit aufgeklebtem Barcode: Polizei warnt vor manipulierten Karten

Barcode durch Manipulation trotz Aufladen wertlos

Gutscheinkarten erfreuen sich großer Beliebtheit, sei es als Geschenk zu besonderen Anlässen oder als einfache Möglichkeit, einen Geldbetrag digital zu übermitteln. Doch gerade diese Beliebtheit macht sie auch zum Ziel krimineller Machenschaften. Die Polizei in Erfurt schlägt Alarm: Eine neue Betrugsmasche greift um sich, bei der Gutscheinkarten durch manipulierte Barcodes wertlos gemacht werden. Die Folgen für die Betroffenen sind oftmals erst an der Kasse ersichtlich, wenn das Guthaben der Karte abgerufen werden soll - und sich als nicht existent herausstellt.

Betrüger manipulieren die Barcodes der Karten, indem sie gestohlene Barcodes auf noch ungenutzte Karten kleben. Diese manipulierten Karten werden dann unauffällig wieder ins Verkaufsregal zurückgelegt. Der ahnungslose Käufer lädt an der Kasse einen Betrag auf die Karte - 20, 50 oder mehr Euro - doch das Geld landet auf dem Konto der Betrüger, die im Besitz der Originalkarte mit dem gestohlenen Barcode sind. Der Kunde hingegen verlässt das Geschäft mit einer scheinbar aufgeladenen, aber tatsächlich wertlosen Karte.

Laut der Polizei Erfurt funktioniert die Betrugsmasche insbesondere mit Amazon-Gutscheinkarten. Auf Anfrage des MDR erklärt ein Polizeisprecher: "Die Betrugsmasche basiert auf dem Austausch von Strichcodes. Barcodes gestohlener Karten werden durch andere überklebt und die manipulierten Karten unbemerkt wieder im Verkaufsraum platziert." Durch diesen Trick haben die Kriminellen ungehinderten Zugriff auf das Guthaben, das eigentlich für den Käufer der Karte bestimmt war.

Polizei rät zu erhöhter Wachsamkeit

Geht der Beschenkte schließlich mit der manipulierten Karte in ein Geschäft, um sie einzulösen, erlebt er oft ein böses Erwachen an der Kasse: Der Sicherheitscode der Karte wird nicht akzeptiert, weil das Guthaben nicht vorhanden ist. In solchen Fällen rät die Polizei Erfurt dringend, umgehend Anzeige zu erstatten und den Anbieter der Gutscheinkarte über den Betrug zu informieren. "Schnelles Handeln ist entscheidend, um die Chance zu erhöhen, den Schaden zu begrenzen und weitere Betrugsfälle zu verhindern," betont der Polizeisprecher.

Diese Betrugsmasche ist nicht auf Thüringen beschränkt. Auch in Sachsen, Hessen und Bremen sind Fälle bekannt, wie Anfragen des MDR-Magazins "Voss & Team" ergaben. Die Polizei und Verbraucherschützer raten daher zur erhöhten Wachsamkeit beim Kauf und der Nutzung von Gutscheinkarten.

Wer haftet für den Schaden? - noch keine richtungsweisenden Urteile

Die rechtliche Lage bei solchen Betrugsfällen ist derzeit noch unklar. Tatjana Halm, Referatsleiterin des Bereichs Recht und Digitales in der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt: "Der Sachverhalt ist komplex, da es bisher keine eindeutigen Urteile gibt, die eine klare Richtung vorgeben." Der Knackpunkt liegt in der rechtlichen Bewertung von Gutscheinkarten - ob sie als mangelhafte Ware oder als Bargeld angesehen werden. Im ersten Fall wäre der Händler in der Ersatzpflicht, im zweiten Fall hätte der Händler selbst einen Betrug erlitten und müsste seine Ansprüche gegenüber dem Betrüger geltend machen.

Halm neigt dazu, Gutscheinkarten eher als Bargeld zu bewerten. "Sicher ist es daher sinnvoll, sich hier einvernehmlich zu einigen," empfiehlt sie. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen hat noch keine gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema vorliegen. Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht, betont: "Nach unserer Ansicht hat der Kunde das Recht, dass der Supermarktbetreiber dafür sorgt, dass das Geld auf dem Gutschein, den er gekauft hat, gutgeschrieben wird."

Die Händler zeigen sich in der Regel kulant und ersetzen den Schaden. "Der Supermarktbetreiber hat eine erneute Zahlung vorzunehmen, nämlich an die korrekte Stelle (also gegebenenfalls durch Einscannen des korrekten Barcodes)," so Reichertz. Der Händler müsse dann seine Ansprüche gegenüber dem Betrüger durchsetzen.

Prävention und Verbrauchertipps

Um sich vor solchen Betrugsfällen zu schützen, sollten Verbraucher beim Kauf von Gutscheinkarten einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

1. Visuelle Prüfung: Überprüfen Sie den Barcode auf der Gutscheinkarte sorgfältig auf Auffälligkeiten wie Klebereste oder Überklebungen.

2. Kauf im Fachgeschäft: Kaufen Sie Gutscheinkarten vorzugsweise in gut überwachten Geschäften oder direkt online beim Anbieter.

3. Beleg aufbewahren: Bewahren Sie den Kaufbeleg der Gutscheinkarte gut auf. Er kann als Nachweis im Betrugsfall dienen.

4. Sicherheitscode prüfen: Prüfen Sie, ob der Sicherheitscode der Karte unversehrt ist.

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