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NRW-Justiz verbietet Semmelrogge die Vermarktung seiner Haftstrafe bei Stern TV

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Der inhaftierte TV-Star Martin Semmelrogge darf nicht wie geplant in der nächsten Woche in die RTL-Sendung „Stern TV“. Dies entschied das nordrhein-westfälische Justizministerium und wurde von einem Sprecher bestätigt.

Für den Auftritt in der RTL-Sendung hätte er 3.000 Euro erhalten. Grund für die Verweigerung des Auftritts ist die Vermarktung seiner Haftstrafe, was er nämlich nicht darf. Dieses Risiko bestand bei „Stern TV“.

Möglicherweise wird er nach zwei Dritteln seiner Strafe entlassen, was im Februar 2006 wäre. Ansonsten muss er bis März 2007 im Knast bleiben. Im Moment befindet er sich in Düsseldorf im offenen Vollzug.

Quelle: www.chartradio.de und weitere Top News unter www.shortnews.stern.de



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