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Gericht entscheidet: Dieter Bohlen ist das Duzen von Polizisten erlaubt

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Nachdem Dieter Bohlen am 18. April vergangenen Jahres in Hamburg widerrechtlich geparkt hatte, geriet er mit einem Polizisten in Streit. Dabei duzte er den Beamten, weshalb er wegen Beamtenbeleidigung angeklagt wurde.

Nun wurde Dieter Bohlen jedoch vom Hamburger Landgericht frei gesprochen. Der Richter war der Ansicht, dass das Duzen von Personen für Bohlen normal sei. Bei öffentlichen Auftritten verhalte er sich ebenso.

Demnach könne man das Duzen des Beamten höchstens als Unhöflichkeit werten. Bei vergleichbaren Fällen wurden für Normalbürger bereits Bußgelder von bis zu 500 Euro erteilt.

Quelle: www.chart-radio.de und shortnews.stern.de



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