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Prinz Ernst August scheitert vor dem BVerfG mit Beschwerde

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Im Rahmen einer Grundsatzentscheidung wurde die Beschwerde zweier Erben früherer Grundstückseigentümer, die im Zuge der sowjetischen Bodenreform 1945-49 enteignet worden waren, vom Bundesverfassungsgericht abschlägig beschieden.

Das Gericht sieht aus der unbestrittenen Völkerrechtswidrigkeit besagter Enteignungen keinen Anspruch auf Rückgabe erwachsen. Damit folgt der Gerichshof seiner bisherigen Rechtsprechung.

Einer der beiden Beschwerdeführer war Ernst August Prinz von Hannover. Die nun veröffentlichte Entscheidung erging am 26. Oktober. Noch anhängig sind vergleichbare Klagen von Alteigentümern vor dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte.

Quelle: www.tagesschau.de



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