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Neues Urteil: Rauchverbote verfassungswidrig!

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Wie das Bundesverfassungsgericht heute, 30. Juli 2008 feststelltem, sind die Rauchverbote in Baden-Würtemberg und Berlin verfassungswidrig. 4 Gastwirte aus den beiden Bundesländern hatten geklagt.

Frau in einer Kneipe mit Rauchverbotsschild und Aschenbecher: Gericht kippt strikte Rauchverbote



Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie ein Diskothekenbetreiber aus Heilbronn hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diesen Beschwerden stattgegeben. In sogenannten Einraumkneipen, nur Gäste über 18 Jahren Zutritt haben, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und in denen kein Essen ausgegeben wird, darf ab sofort weder geraucht werden. In Diskotheken darf ein abgetrennter Raum ohne Tanzfläche als gekennzeichneter Raucherraum eingerichtet werden. Das Urteil gilt vorläufig für alle Bundesländer. Bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden.



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