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Musikrechteverwalter GEMA befürwortet Privatkopien für Freunde und Verwandte

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Der Musikrechteverwalter GEMA erklärte, dass man weiterhin für die Verwandtschaft oder den Freundeskreis CDs und DVDs brennen darf. Einzige Ausnahme: Man darf keinen Kopierschutz umgehen.

Des Weiteren ließ Leila Werthschulte von der GEMA verlauten, dass die Privatkopien befürwortet werden, da die Abgaben für die Urheber schon beim Kauf von Rohlingen, also den Leermedien, inbegriffen sind.

Als Ausnahme gab sie an, dass kopiergeschützte CDs, die der Käufer anhand eines Verbotshinweises auf der Hülle erkennt, nicht kopiert werden dürfen. Laut GEMA bezahlt der Käufer für jede Leer-CD sieben Cent Abgaben je Spielstunde.

Quelle: www.bbv-net.de und shortnews.stern.de



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