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Andreas Türck lehnt seine Richter als befangen ab

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Der frühere TV-Moderator Andreas Türck hat zum Auftakt seines Vergewaltigungsprozesses in Frankfurt seine Unschuld beteuert und gleichzeitig zwei Richter als befangen abgelehnt.

Die Berufsrichter der 27.Strafkammer hätten im Zwischenverfahren die schweren Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft ignoriert und verlängert, sagte die Verteidigerin Susanne Wagner am Dienstag. Der 36 Jahre alte Türck selbst machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und sagte lediglich: «Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich unschuldig bin.»

Türck wird vorgeworfen, vor drei Jahren eine Bar-Bekanntschaft auf einer Frankfurter Main-Brücke mit Gewalt zum Oral-Sex gezwungen zu haben. Die heute 29 Jahre alte Frau tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf und war auch am Dienstag im Verhandlungssaal. Sie soll nach den Plänen des Gerichts erst in der kommenden Woche als Zeugin gehört werden.

Am Nachmittag berichtete als erster Zeuge der damals beste Freund des Angeklagten, dass er auf der Brücke keinerlei Anzeichen von Gewalt zwischen Türck und der Frau bemerkt habe. Anderenfalls wäre er eingeschritten. Zunächst habe er mit der Frau im Auto geknutscht, bevor sie mit Türck ein wenig zur Seite gegangen sei. Dann habe er gesehen, wie sie vor seinem Freund kniete und ihn oral befriedigte. Die ebenfalls anwesende Freundin der Frau sei «total geschockt» gewesen. Mit Türck habe er sich etwa ein Jahr später um eine andere Frau zerstritten, sagte der 37 Jahre alte Diplom-Kaufmann aus Wiesbaden.

In ihrer 56 Seiten starken Begründung zum Befangenheitsantrag verlas Anwältin Wagner zahlreiche Telefonprotokolle der Polizei, die auf einen starken Drogen- und Alkoholkonsum der Frau schließen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vergewaltigungsermittlungen im August 2002 zunächst für Monate gestoppt, um ein anderes Verfahren um Drogenhandel nicht zu gefährden, aus dem die Türck belastenden Telefonmitschnitte stammten.

«Die Staatsanwaltschaft entschied sich in der Stunde Null gegen die Sicherung objektiver Beweismittel», sagte Wagner. So habe es keine ausreichenden Untersuchungen zum Drogenkonsum oder zu den Verletzungen des angeblichen Opfers gegeben. Auch sei nicht untersucht worden, ob die Drogen die Wahrnehmung der körperlich geschwächten Frau hätten beeinflussen können. Immerhin habe eine psychologische Gutachterin unbewusste Falschaussagen nicht ausgeschlossen.

Das Gericht habe diese und andere Fehler ignoriert und sei «voll auf Verurteilungskurs», meinte die Verteidigerin. Die Ermittlungsakten aus der Drogensache seien nicht herangezogen worden und die Gesprächsprotokolle aus der fraglichen Nacht nicht vollständig bei den Akten. Die Verteidiger verlangten die Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zur Beiziehung der Ermittlungsakten aus dem Drogenverfahren. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage laut Prozessvertreter Wilhelm Möllers nicht auf die umstrittenen Telefonprotokolle. Über die Befangenheit der Richter muss in den nächsten Tagen eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Einstweilen wurde der Prozess fortgesetzt.

Die Verteidigung wandte sich auch gegen eine «stillschweigende und klammheimliche» Hinzuziehung eines weiteren Gutachters zur Zeugenglaubwürdigkeit. Dies sei nicht mit der Verteidigung abgesprochen worden. Auch lasse die geplante Reihenfolge der Zeugenvernehmungen eine für Türck ungünstige Dramaturgie erkennen, kritisierte die Anwältin Wagner das Gericht. Sie verlangte, die Nebenklägerin als Hauptbelastungszeugin zuerst zu vernehmen, was aber ebenso abgelehnt wurde wie die Einführung der Drogenermittlungsakten.

Quelle: news.de



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