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Polizeieinsatz: Bremen soll Schmerzensgeld zahlen

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Das Land Bremen soll einem Bürger Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen, dem Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle den Oberarm gebrochen hatten. Dies entschied die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bremen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass die zwei Beamten bei ihrem Einsatz an Weihnachten 2002 unverhältnismäßige Gewalt gegen den Kläger anwendeten.

Wie viel die Hansestadt dem Mann tatsächlich zahlen muss, will das Gericht erst in einem zweiten Schritt entscheiden. Die Beamten hatten ihr brutales Vorgehen damit gerechtfertigt, dass sie von dem Kläger mit einem Warndreieck angegriffen worden seien. Das Gericht sah jedoch kein Mitverschulden des Opfers. Nach Ansicht der Richter hatten die Polizisten keinen Grund, "so massiv und mit einem so hohen Grad an Gewalt gegen den Kläger vorzugehen".

Der Kläger verlangt rund 6000 Euro Schadenersatz und 15.000 Euro Schmerzensgeld. Laut dem Gerichtssprecher kann das Land gegen die so genannte Grundentscheidung in Berufung gehen, bevor über die Höhe der Zahlung entschieden wird.



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