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Wegen eines Brandanschlages auf eine Pastorenfamilie: Fünf Jahre Haft

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Wegen eines Brandanschlages auf eine Pastorenfamilie hat das Landgericht Bremen einen 50 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Ex-Lehrer wird nach dem gestrigen Urteil in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Dort ist er bereits seit seiner Festnahme untergebracht.

Das Gericht befand den Mann des versuchten Mordes, der schweren Brandstiftung und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ebenfalls eine Einweisung in der Psychiatrie verlangt, wollte aber keine Strafe, da der Mann vermindert schuldfähig sei.

Der Täter hatte in der Nacht zum 7. April 2004 zuerst einen Stein und dann einen Molotow-Cocktail in das Haus der Familie geworfen. Opfer des Anschlags waren eine heute 40 Jahre alte Pastorin, ihr gleichaltriger Mann sowie drei Kinder zwischen zwei und sechs Jahren. Ein Sofa im Haus fing Feuer, die Eltern erlitten Rauchvergiftungen. Die Familie kam möglicherweise nur mit dem Leben davon, weil sie von Nachbarn geweckt wurde. Die Anleitung zum Bau des Brandsatzes soll sich der Mann aus dem Internet besorgt haben.

"Er hat den Tod von fünf Menschen in Kauf genommen", sagte Richter Harald Schmacke. Dem vom Schuldienst freigestellten Lehrer wurde aber wegen massiver psychischer und körperlicher Beschwerden eine verminderte Schuldfähigkeit zuerkannt. Allerdings habe der Angeklagte bei der Tat "planmäßig gehandelt", sagte Gerichtssprecher Stephan Haberland.

Die Opfer hatten zunächst angenommen, der Anschlag richte sich gegen die Aufführung des Theaterstückes "Die zehn Gebote" von Johann Kresnik. Das Stück mit einer Nacktszene war unter Protesten in der Kirche aufgeführt worden, in der die Pastorin Dienst tat. "Der Angeklagte wollte die Negativstimmung gegen das Stück ausnutzen", sagte Richter Harald Schmacke. Bereits vor dem Brandanschlag hatte der Täter die Familie zweimal attackiert.

Nach Darstellung des Richters hatten sich der Täter und seine Ehefrau von der Lautstärke der Kinder gestört gefühlt. Bereits neun Monate vor dem Anschlag hatte der 50-Jährige versucht, sich im Keller seines Hauses selbst umzubringen. Seine Ehefrau gab damals der Pastorenfamilie die Schuld am Selbstmordversuch. Dem Richter zufolge wurde im Urteil berücksichtigt, dass der Angeklagte die Tat gestanden und Reue gezeigt hatte. "Er ist kein Krimineller, sondern ein kranker Mensch." Das Strafrecht habe jedoch auch eine Ordnungsfunktion.



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