EBay: Verwendung eines "Meta-Tags" kann Markenrechtsverletzung sein
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Die Verwendung eines sicht- oder unsichtbaren Meta-Tags auf einer Website oder auch bei eBay-Auktionen kann ein Verfahren nach sich ziehen, wenn beispielsweise der Markenname "Cartier" in weißer Schrift auf weißem Hintergrund eingebaut wurde.
Die Verwendung eines Meta-Tags soll Suchmaschinen auf die Seite oder Auktion verweisen und somit die Besucherzahl erhöhen, wobei nicht ohne weiteres erkennbar sein soll, dass der Begriff inhaltlich erwähnt wird.
Da in Deutschland gegensätzliche Rechtsauffassungen bestehen, wird bis zur endgültigen Klärung der Rechtsfrage geraten, auf die Verwendung von Markennamen bei Meta-Tags zu verzichten.
Quelle: www.123recht.net und shortnews.stern.de
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