Einstweilige Verfügung verbietet Media Markt weitere Aktion wie die MwSt-Aktion

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Der Media Markt hat wegen der 16-%-Mehrwertsteuer-Aktion acht Abmahnungen erhalten, B24 berichtete. Außerdem gab es aber auch noch zwei einstweilige Verfügungen gegen Media Markt.

 

Diese einstweiligen Verfügungen verbieten dem Elektronikmarkt, erstmal weitere Aktionen wie die Mehrwertsteuer-Aktion am 3.1.2005. Ob Media Markt sich an die Verfügungen hält ist noch nicht geklärt, meint der Pressesprecher von Media Markt.

Quelle: www.netzeitung.de

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