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Praxisgebühr: Selbst Toten bleibt sie nicht erspartSie befinden sich: Home > News Archiv > Gesundheit > Praxisgebühr: Selbst...
Falls ein Notfall-Patient stirbt, er jedoch bei der Ankunft des Notarztes noch gelebt hat, wird die Praxisgebühr fällig. Zudem haben Pathologen die Pflicht zehn Euro zu kassieren, wenn sie Gewebeproben von bereits toten Menschen untersuchen.
Denn wenn die Gewebeprobe im alten Quartal entnommen wurde, aber erst im neuen Quartal beim Pathologen ankommt, ist die Praxisgebühr nach momentanem Recht fällig - selbst wenn der Patient bereits das Zeitliche gesegnet hat. Prof. Werner Schlake, Chef des Berufsverbands Deutscher Pathologen, spricht von unerträglichen, handwerklichen Fehlern, die 'ganz schnell korrigiert werden müssen'. Quelle: www.bild.t-online.de Neusten News in der Kategorie "Gesundheit"
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