Verwaltungsgericht Köln: Praxis der Bundeswehr-Einberufungen verfassungswidrig

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Aktenzeichen: 8 L 3008/03) die bisherige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen als verfassungswidrig eingestuft. Das Hauptverfahren steht noch aus.

 

Es gab damit dem Antrag eines Wehrpflichtigen auf Aussetzung seines Einberufungsbefehls statt und schuf damit einen vorläufigen Präzendezfall, auf den sich auch andere Wehrpflichtige mit eigenen Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz stützten könnten.

Die vielen Ausnahmeregelungen bei der Einberufung und die Tatsache, dass zu viele taugliche Wehrpflichtige wegen dieser nicht einberufen würden, verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Antragsteller muss nun vorläufig nicht zur Bundeswehr.

Quelle: www.netzeitung.de

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