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Die Urheberrechtsabgabe auf CD/DVD-Rohlinge kann man zurückbekommenSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Die Urheberrechtsabg...
Werden allerdings auf eine solche CD/DVD Daten gebrannt, über deren Rechte man selbst verfügt (z. B. Urlaubsfotos, backups etc.), besteht laut FFS* ein Recht auf Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe.
Werden allerdings auf eine solche CD/DVD Daten gebrannt, über deren Rechte man selbst verfügt (z. B. Urlaubsfotos, backups etc.), besteht laut FFS* ein Recht auf Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe. Auch legale Kopien von Filmen und Musik, bei denen kein Kopierschutz umgangen werden muss, sind in Österreich von der Urheberrechtsabgabe ausgenommen. Man kann in Österreich von der Austro Mechana, in Deutschland von der GEMA, die Abgabe zurückfordern. Quelle: derstandard.at Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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