Rauchverbot in Bayern zulässig

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Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Vormittag einen Beschluss zum Rauchverbot in Bayern. Demnach ist das strikte Rauchverbot in Bayern mit dem Grundgesetz vereinbar.

 



Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihr Grundgesetzurteil vom 30. Juli diesen Jahres, wonach aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerde zweier Gastwirte und einer Raucherin wurde somit zurück gewiesen.

(Information Gesundheit und Krankenkassen)

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