BGH-Urteil zu Providern von Neonaziseiten: Unwissenheit schützt vor Strafe

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Provider handeln nur rechtswidrig und können daher nur haftbar gemacht werden, wenn sie wissen, dass auf ihren Servern neonazistische Inhalte ins Internet gestellt werden, das entschied heute der Bundesgerichtshof (AZ: VI ZR 335/02).

 

Ein Münchener hatte auf Schmerzensgeld geklagt, weil der Provider 1&1 drei Monate lang eine Webseite gehostet hatte, die neonazistische und antisemitische Inhalte enthielt.

Der Kläger sei in solchen Fällen in der Beweispflicht gegenüber dem Provider, dass dieser wusste, dass Seiten mit entsprechendem Inhalt bei ihm gehostet seien.

Quelle: www.spiegel.de

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