|
||||||||
|
Katzenglück und EinbruchsrisikoSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Katzenglück und Einb...
Ihre Samtpfote darf selbst entscheiden, wann sie ihre Streifzüge machen möchte, und Sie haben dafür eine Katzenklappe in die Haustür angebracht? Dann Vorsicht! Ist die Katzenklappe nicht so angebracht, daß sie Einbrechern den Einstieg in Ihr Haus nicht erleichtert, kann es Sie den Versicherungsschutz kosten!
Das Amtsgericht in Dortmund (AZ: 433 C 10580/07) hat im vorliegenden Fall zu Gunsten der Versicherung entschieden. Die Einbrecher konnten mit einem Gegenstand, den sie durch die Katzenklappe schoben, die Verriegelung der Eingangstür lösen und hatten so freien Eintritt. Die Katzenklappe wurde vom Gericht als grob fahrlässig angesehen, die Versicherung musste so nicht leisten und der Katzenbesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen. Neusten News in der Kategorie "Gericht"
|
|||||||