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Ver.dis Müllstreik: Mieter dürfen kürzen, Eigentümer nichtSie befinden sich: Home > News Archiv > Wirtschaft > Ver.dis Müllstreik: ...
Im Gegensatz zu Haus- und Wohnungseigentümern können Mieter ihre Miete kürzen, wenn Abfälle vor dem Haus liegen. Laut Aussage des Deutschen Mieterbundes hat der Vermieter für einen "geeigneten Zustand der Mietsache" zu sorgen.
Die Eigentümer von Häusern- und Wohnungen stehen schon schlechter da. Die Gebührenordnungen schließen Ansprüche gegen die Entsorgungsunternehmen im Falle eines Streiks aus.
Ausgangspunkt ist der momentane Tarifstreit bei den Müllentsorgern. In mehreren Ländern, Städten und Gemeinden bleibt seit Wochen der Müll liegen. Die Gewerkschaft Ver.di hatte zum Streik aufgerufen. Quelle: www.spiegel.de und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Wirtschaft"![]()
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