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Prepaid-Tarife: Aufgeladene Beträge dürfen nicht mehr verfallenSie befinden sich: Home > News Archiv > Mobilfunk > Prepaid-Tarife: Aufg...
Das Landgericht München verbietet einem Netzbetreiber das in seinen Vertragsklauseln geregelte Löschen des Gesprächsguthabens, wenn nicht innerhalb von 13 Monaten eine erneute Aufladung erfolgt.
Des Weiteren darf zukünftig das Restguthaben nach Kündigung des Vertrages nicht mehr verfallen, dadurch würde die Auflösung des Vertragsverhältnisses nur unnötig erschwert.
Quelle: www.spiegel.de und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Mobilfunk"
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