|
||||||||
|
Urteil: Trotz Hartz IV Anspruch auf medizinische GrundversorgungSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Urteil: Trotz Hartz ...
Gemäß dem Grundgesetz ist das Existenzminimum des Menschen geschützt. Wenn dieses wegen zu hoher Medikamenten-Ausgaben für den Arbeitslosengeld-II-Empfänger gefährdet ist, muss deswegen die BA für die Kosten der Medikamente aufkommen.
Dies entschied das Sozialgericht Lüneburg, entgegen der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit.
Konkret ging es im entschiedenen Fall um eine ALG-II-Empfängerin, die sich Medikamente und Pflegeprodukte zur Erkrankungs-Linderung nicht leisten konnte. Die BA verweigerte die Erstattung, da im Sozialgesetzbuch II keine Regelung dafür vorgesehen ist. Quelle: www.handelsblatt.com und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Gericht"
|
|||||||