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Zwei Tage müssen Schnäppchen vorrätig seinSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Zwei Tage müssen Sch...
Das OLG Oldenburg entschied, angebotene Waren müssen auch vorrätig sein. Es sei irreführend, wenn beworbene Waren in einer Werbeanzeige nicht erhältlich sind. Jetzt besteht eine Pflicht von zwei Tagen.
Geurteilt wurde über ein Angebot einer Einbauküche, die direkt nach dem Erscheinen der Werbung nicht mehr erhältlich war. Laut Möbelhändler sei diese ein Einzelstück gewesen und ging am Tag vor dem Erscheinen der Werbung raus, ohne Änderungsmöglichkeit. Quelle: www.aerztezeitung.de und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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