BVG: Telekom muss Ortsnetz für Konkurrenten öffnen

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Deutsche Telekom in ihren Ortsnetzen Konkurrenten als sogenannte 'Reseller' zulassen müssen. Die Wettbewerber der Telekom können nun Dienstleistungen selbst vermarkten.

 

Das Streit-Verfahren hatte das Unternehmen Debitel gegen die Telekom angestrengt. Die Debitel AG wollte Endkundenanschlüsse im Orts- und Citynetz als Wiederverkäufer anbieten. Die Verhandlungen mit der Telekom scheiterten aber.

Die daraufhin eingeschaltete Regulierungsbehörde für Telekommunikation verlangte von der Telekom das markt-missbräuchliche Verhalten einzustellen. Die Telekom klagte darauf hin vor dem VG in Köln und verlor in erster Instanz.

Quelle: www.bbv-net.de

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