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Verkauf von Quittungen kann bis zu 5.000 Euro Bußgeld kostenSie befinden sich: Home > News Archiv > Politik > Verkauf von Quittung...
Ab dem 1. Januar 2006 wird der so genannte "Quittungshandel" von steuerlich absetzbaren Rechnungen und Belegen mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft.
Das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen", welches von der Bundesregierung verabschiedet wurde, soll auch den Handel von diesen Belegen in Internetauktionshäusern eindämmen.
Die Betreiber der Auktionshäuser sind dann verpflichtet, Auskunft über die Identität der betroffenen Händler zu geben. Quelle: www.news.de und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Politik"
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