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Urteil verbietet eBay die Duldung von IdentitätsdiebstahlSie befinden sich: Home > News Archiv > Internet > Urteil verbietet eBa...
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Postdam aus dem Jahr 2004, wobei es dem Auktionshaus untersagt wurde, andere User als den Kläger unter dessen Namen am Internethandel zuzulassen, legte eBay Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Brandenburg wies nun die Berufung zurück und bestätigte damit das Urteil des AG Potsdam mit dem Aktenzeichen 22C225/04. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde jedoch eine Revision bei dem Bundesgerichtshof zugelassen.
Demnach haben Opfer von eBay-Accountfälschern eine günstige Voraussetzung, um Unterlassungsansprüche gegen eBay geltend zu machen, da Prüfungspflichten verletzt werden. Quelle: www.golem.de und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Internet"
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