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Keine TÜV-Plaketten für Autos mit leuchtendem WeihnachtsschmuckSie befinden sich: Home > News Archiv > Verkehr > Keine TÜV-Plaketten ...
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Internetseite mitteilt, sind leuchtende Weihnachtsbäume und Lichterketten im Auto nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verboten.
Halter von Fahrzeugen mit entsprechender Weihnachtsdekoration müssen im Falle einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
Zudem bekamen TÜV und Dekra den Auftrag, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen an PKW als "erhebliche Mängel" einzuordnen und in diesen Fällen keine Prüfplakette zu vergeben. Quelle: www.versicherung-und-verkehr.de und shortnews.stern.de Neusten News in der Kategorie "Verkehr"
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