Wahl: Auf Stimmenverkauf oder -kauf stehen bis zu fünf Jahren Gefängnis

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Wer seine Wählerstimme über ein Onlineauktionshaus verkauft, muss laut Strafgesetzbuch mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In der Rechtssprechung nennt man diesen Vorfall Wählerbestechung.

 

So wurden in letzter Zeit einige Auktionen bei eBay gesperrt, die einen Stimmenverkauf oder -kauf offerierten. (Report4u berichtete) Nicht als Stimmenkauf zum Beispiel zählt ein Fahrdienst einer Partei zum Wahlbüro.

Quelle: www.gmx.net und weitere News unter www.shortnews.stern.de

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