Arbeitsagentur: Gründungshilfe für Prostituierte

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Wenn Prostituierte sich selbstständig machen wollen, können sie in bestimmten Fällen mit finanzieller Unterstützung der Agentur für Arbeit rechnen. Das ließ die Agentur in einem Pressebericht jetzt veröffentlichen.

 

Eine Zahlung werde aber erst erfolgen, wenn sich nach einer Prüfung die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells erwiesen hätte.

Aufgrund des Prostitutionsgesetzes von 2002, welches Prostituierte in Deutschland erhöhten Rechtsschutz gibt, sei die Agentur zu den Zahlungen gesetzlich verpflichtet.

Quelle: www.rp-online.de und weitere News unter www.shortnews.stern.de

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