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''Rückzieher'' bei eBay-Angeboten nicht gestattetSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > ''Rückzieher'' bei e...
Das OLG Oldenburg entschied, dass Verkäufer, welche ihre Produkte über eBay anbieten, nicht ohne weiteres die Auktion vorzeitig beenden bzw. die Ware aus der Auktion nehmen können.
Der Besitzer eines Autos (Schätzwert: 7.000 Euro), beendete die zweiwöchige Versteigerung vorzeitig. Ein mit 4.550 Euro höchstbietetender Bayer klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, nachdem der Autoverkäufer das Fahrzeug nicht herausgab.
Der Bayer erhielt Recht - die Entscheidung des Oldenburger Zivilsenats beruht auf der Ansicht, dass ein Kaufvertrag durch das Online-Angebot zustande gekommen ist. Quelle: www.abendzeitung.de (Ebay) Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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