Schmerzleidendem wurde der Cannabiskonsum verboten

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Das Bundesverfassungsgericht wies einen Ankläger zurück. Er wollte sich mit Cannabis selbst behandeln. Nur in Ausnahmefällen ist der Konsum legal, jedoch nicht zur Behandlung von Schmerzen.

 

Der zu 80 Prozent schwerbehinderte Mann wurde mit Haschischöl und Marihuana bei der Einreise in die BRD erwischt. Er wollte mit der Ware seine Schmerzen lindern.

Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch das Bundesverfassungsgericht machte ihm klar, dass das Verlangen nach einer Erlaubnis zu spät käme.

Quelle: www.spiegel.de

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