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Urteil: Man darf Polizisten bei einer Verkehrskontrolle ''Wegelagerer'' nennenSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Urteil: Man darf Pol...
Das Oberlandesgerichtes München (Az.: 1 StRR 153/04) entschied in einem Urteil, dass man Polizisten "Wegelagerer" bei einer Verkehrskontrolle nennen darf.
Eine solche Bezeichnung sei nicht als Schmähkritik zu werten, so die Richter. Auch sei nicht der Straftatbestand der Beleidigung oder der Beamtenbeleidigung erfüllt.
Genausowenig sei die Menschenwürde durch den Ausdruck verletzt. Auf dieses Urteil machte der Auto Club Europa aufmerksam. Quelle: auto-motor-und-sport.de Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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