Amtsgericht Darmstadt: T-Online darf IP-Adressen bei Flatrates nicht speichern

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Aufgrund einer Klage von Holger Voss wegen der Aufbewahrung von Flatrate-Kundendaten entschied das Amtsgericht Darmstadt: T-Online handelt entgegen den Datenschutzbestimmungen - die Abspeicherung von IP-Adressen ist rechtswidrig.

 

T-Online konnte dem Gericht nicht schlüssig begründen, warum der Provider die IP-Adressen für die Abrechnung benötige. Der Kläger verwies auf andere Anbieter, die bereits erklärten, die IP-Adressdaten würden für die Abrechnung irrelevant sein.

Zulässig sei lediglich eine Speicherung, um Missbrauchs- und Störungsfälle verfolgen zu können. Eine Vorratsdatenspeicherung sei aber nicht gesetzeskonform, so der Richter in einer mündlichen Urteilsbegründung. Eine Berufung ist möglich.

Quelle: www.heise.de

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