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Nach amtlicher Prüfung: Werbespots für Klingeltöne unzulässigSie befinden sich: Home > News Archiv > Tv > Nach amtlicher Prüfu...
Wie berichtet, nahm die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kürzlich Klingeltonwerbung unter die Lupe. Mehr als 50 zufällig ausgewählte Fernsehspots wiesen allesamt Unzulänglichkeiten auf. Kein einziger Spot blieb unbeanstandet.
Vor allem direkte Kauf-Aufforderungen an die jungen Käufer und versteckte Abonnements wurden gerügt. Die betroffenen Fernsehsender wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach entscheidet die Kommission, wie sie das Verfahren abschließt.
Die deutschen Jugendschutzbestimmungen sind sehr streng, um Kinder und Jugendliche vor der Ausnutzung ihrer Leichtgläubigkeit zu bewahren. Für die Klingeltonwerbung, die als Teleshopping angesehen wird, gelten noch einmal verschärfte Bedingungen. Quelle: www.n24.de Neusten News in der Kategorie "Tv"
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