Gericht verbietet T-Online verlängerte Kündigungsfrist bei DSL-Tarifen

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Mit einer einstweiligen Verfügung hat ein Hamburger Gericht jetzt den Versuch von T-Online gestoppt, bei DSL-Kunden mit Zeit- und Volumentarifen die Kündigungsfrist auf zwölf Monate zu verlängern.

 

Hintergrund der neuen Vertragskonditionen: Wer die neue Vertragslaufzeit von einem Jahr nicht hinnehmen wollte, musste explizit widersprechen. Das gefiel der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nicht; sie mahnte T-Online ab.

Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine noch nicht bestandskräftige vorläufige Regelung, die T-Online mit Rechtsmitteln angreifen kann.

Quelle: www.dsl-magazin.de

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