OLG widerruft Entscheidung im Auskunftsbegehren der Musikindustrie

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Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, haben die Major Label kein Auskunftsrecht auf Kundendaten durch den Internet-Provider. Begründet wird die Entscheidung mit der fehlenden rechtlichen Grundlage.

 

Das Landgericht (LG) Hamburg stützte sich bei seiner nun revidierten Entscheidung auf den Paragraphen 101a des Urheberrechtsgesetzes und verurteilte einen Zugangsanbieter zur Herausgabe der Kundendaten.

Das OLG Hamburg widerrief diese Entscheidung, da der Auskunftsanspruch nur gelte, wenn der Provider selbst in den Vertrieb der Raubkopien verwickelt wäre. Da dieser aber nur einen Zugang zur Verfügung stelle, könne der § 101a nicht angewandt werden.

Quelle: www.heise.de

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