Staat muss Kosten der Internetüberwachung übernehmen

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Der Staat muss die Kosten einer richterlich angeordneten Telefon- bzw. Emailüberwachung tragen. Das sagt das Rechtsgutachten von Professor Matthias Schmidt-Preuß, das er dem Bundestag vorstellte.

 

Die Provider sind per Gesetz verpflichtet, Ermittlern die Möglichkeit zu geben, Telefonate und Emailverkehr bei Verdacht einer Straftat mitzuverfolgen. Dadurch würden laut der Bitcom den IT-Firmen Kosten im dreistelligen Millionenbereich entstehen.

Diese Kosten müsse nun der Staat tragen, um nicht die Eigentums- und Berufsfreiheit des Unternehmens zu beeinträchtigen.

Quelle: www.chip.de

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