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Bald Gesetz - bis zu zehn Jahre Haft für Raubkopierer

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Nur noch die Unterschrift des US-Präsidenten, die als sicher gilt, trennt das neue Gesetz von der Umsetzung. Raubkopierer, die Filme oder Alben vor offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbieten, müssen mit harten Strafen rechnen.

Beispiele für Haftstrafen: Bis zu drei Jahre Haft und bis zu 250.000 Dollar Geldbuße für Download-Bereitstellung. Wer diese gewinnbringend verkauft, muss sogar mit fünf Jahren Haft rechnen. Im Wiederholungsfall gilt dann immer das doppelte Strafmaß.

Tauschbörsenbenutzer, die innerhalb von 180 Tagen Copyright geschütztes Material im Wert von über 1.000 Dollar downloaden, müssen mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Laut Kritikern sind die Straftatbestände zu ungenau formuliert.

Quelle: www.heise.de



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