Prozess um den 'Kannibalen von Rotenburg' wird neu aufgerollt

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Der Bundesgerichtshof soll sich nun mit dem Fall des 'Kannibalen von Rotenburg' befassen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte sind unzufrieden mit der Haftstrafe, die das Kasseler Landgericht im Januar letzten Jahres verhängt hatte.

 

Dabei fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Strafe, da das Kasseler Gericht nicht die 'Tötung aus niedrigen Beweggründen' beachtet hätte - dies meint auch die Bundesanwaltschaft, daher stehen die Chancen der Staatsanwaltschaft gut.

Dagegen will Meiwes Anwalt primär verhindern, dass eine höhere Strafe für seinen Mandanten verhängt wird. Es ist vor allem unklar, ob man überhaupt von Mord sprechen könne, da die Tat mit Einwilligung des Opfers geschah.

Quelle: www.reuters.de

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