Handy-Branding: Urteil gesprochen - T-Mobile muss zahlen

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T-Mobile muss einem ihrer Kunden den Preis für ein Mobiltelefon zurückerstatten. Grund dafür war eine umprogrammierte Taste, die statt wie im Handbuch beschrieben nicht eine neue SMS, sondern eine kostenpflichtige Internetverbindung aufrief.

 

Diese Umprogrammierung, auch Branding genannt, konnte bei dem angesprochenen Handy, einem Siemens A60, nicht rückgängig gemacht werden.

Das Amtsgericht in Potsdam hat entschieden, dass T-Mobile dem Kläger das Handy und die Guthabenkarte in voller Höhe ersetzen muss.

Quelle: www.heise.de

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