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Sozialgericht Münster erklärt 245 Euro monatlich für zum Leben ausreichendSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Sozialgericht Münste...
Das Sozialgericht Münster hat geurteilt, dass es für einen Empfänger des Arbeitslosengeldes II zumutbar sei, sich einen Monat lang mit 245 Euro zu versorgen.
Mit Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz, das Ausländern einen monatlichen Betrag von 225 Euro zuweise, lehnte das Gericht einen Antrag des Mannes auf Übernahme der Kosten für eine Sehhilfe in Höhe von 100 Euro ab.
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