Entzug des Führerscheins bereits bei einmaliger Einnahme von Kokain

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Laut dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist ein Führerscheinentzug bereits bei einer einmaligen Einnahme der Droge nötig. Ob die Einnahme längere Zeit zurückliegt oder erst kürzlich erfolgte spielt dabei keine Rolle.

 

Laut den Richtern besteht schon bei einmaligem Konsum die Befürchtung, 'dass der Konsument am Straßenverkehr teilnehmen wird, obwohl er noch der Wirkung der Drogen ausgesetzt ist'.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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