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61-Jähriger verschweigt Arbeitsamt Sparguthaben - Drei Monate Haft auf BewährungSie befinden sich: Home > News Archiv > Inland > 61-Jähriger verschwe...
Weil er beim Stellen eines Antrages auf Arbeitslosenhilfe ein Sparguthaben in Höhe von 60.000 Euro verschwiegen hat, ist ein 61-jähriger Mann vom Amtsgericht Harburg zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die bereits erhaltenen 11.000 Euro Arbeitslosenhilfe hat der 61-Jährige bereits zurückbezahlt und lebt jetzt vom Rest seines Ersparten.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Mann 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Quelle: www.abendblatt.de arbeitsamt bewährung drei haft jähriger monate sparguthaben verschweigt Neusten News in der Kategorie "Inland"
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