61-Jähriger verschweigt Arbeitsamt Sparguthaben - Drei Monate Haft auf Bewährung

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Weil er beim Stellen eines Antrages auf Arbeitslosenhilfe ein Sparguthaben in Höhe von 60.000 Euro verschwiegen hat, ist ein 61-jähriger Mann vom Amtsgericht Harburg zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

 

Die bereits erhaltenen 11.000 Euro Arbeitslosenhilfe hat der 61-Jährige bereits zurückbezahlt und lebt jetzt vom Rest seines Ersparten.

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Mann 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.

Quelle: www.abendblatt.de

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